Oktober 18, 2007...11:31

Ersatzkassen schreiben ambulante Versorgung aus

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Quelle: FAZ online, 17.10.07

Neun von zehn Deutschen gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Benötigen sie ambulante ärztliche Hilfe, müssen sie zum Vertragsarzt gehen, sonst erhielten sie eine Rechnung als Privatpatient. Der Vertragsarzt ist wiederum Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Letztere stellt – im Fachjargon der deutschen Sozialversicherung ausgedrückt – die ambulante ärztliche Versorgung sicher. Die gesetzlichen Kassen rechnen ambulante Leistungen in der Regel nur mit der KV ab. Damit hat diese bisher das Monopol zur ambulanten Behandlung des Millionenheeres der Kassenpatienten inne.

Doch der Gesetzgeber will das Kartell der Anbieter durch mehr Wettbewerb brechen. Die Kassen sollen nicht mehr auf die KV als alleinigem Vertragspartner angewiesen sein. Seit der jüngsten Gesundheitsreform dürfen sie nach Paragraph 73 c des Sozialgesetzbuches V die ambulante Versorgung in einer Region auch von anderen Anbietern einkaufen, sofern sie diese ausschreiben.

Nicht billiger sondern besser

Im Raum Kassel will der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) diese Chance zum ersten Mal nutzen. In der Stadt Kassel, im Landkreis und im südlich angrenzenden Schwalm-Eder-Kreis hat der Verband die gesamte ambulante ärztliche Versorgung ausgeschrieben. Thomas Ballast, Leiter der Vertragsabteilung beim VdAK, sagt, die Ausschreibung sei neu und einmalig in Deutschland. Der Verband habe in ganz Deutschland nach möglichen ambulanten Versorgungsstrukturen gesucht, die für den Versuch geeignet sein könnten. Diese habe er in Kassel vorgefunden. Dort gibt es ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) namens Medikum, das einer Gruppe von Ärzten gehört. Geschäftsführer des Medikums ist der Allgemeinarzt Arif Ordu. … weiterlesen

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